Equus Victu

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Pferdefutterberatung Equus Victu

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Berater Santina Pamic (nachfolgend Berater genannt) und dem Klienten im Rahmen eines Dienstvertrags im Sinne des § 611 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das Angebot des Beraters zur Pferdefutterberatung online oder vor Ort annimmt.
  3. Der Berater ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn die Entstehung und Aufrechterhaltung des erforderlichen Vertrauensverhältnisses nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
  4. Der Vertrag wird auch ohne Unterschrift beider Vertragsparteien, nach schriftlicher Bestätigung des Beratungsangebotes durch den Klienten gültig.
  5. Dem Klienten steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, das mit Abschluss des Vertrages beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ausnahmsweise vorher mit Wahrnehmen der ersten Beratungsstunde oder bereits bei vorheriger Anfertigung eines individuell auf den Klienten zugeschnittenen Plans durch den Berater.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrages
  1. Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur optimalen Fütterung von Pferden anwendet. Der Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
  2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.
  3. Ablauf der Vor-Ort-Beratung: Nachdem ein Termin vereinbart wurde, kommt der Berater in den Stall und gemeinsam wird ein Blick auf das aktuelle Haltungs-, Fütterungs- und Bewegungsmanagement des Pferdes geworfen. Dabei schaut der Berater, wie das Pferd lebt, was es frisst und wie das Trainings- bzw. Bewegungspensum aktuell gestaltet ist. Die Beraterin schaut mir das Raufutter aus nächster Nähe an und lässt sich zeigen, welche Kraft- und Ergänzungsfuttermittel aktuell auf dem Futterplan des Pferdes stehen. Falls die genauen Futtermengen des Pferdes nicht bekannt sind, ermitteln der Berater und der Klient diese gemeinsam. Währenddessen wird ein umfassender Anamnesebogen ausgefüllt, welcher Fragen rund um Haltung, Fütterung, Verhalten, Training sowie akute und chronische Krankheiten des Pferdes beinhaltet. Liegt kein aktuelles Gewicht des Pferdes vor, wird dieses ebenfalls gemeinsam ermittelt. Während der Berater sich alles ansieht, erläutert er, was ihm auffällt und beantwortet aufkommende Fragen. Nachdem der Berater alle Daten gesammelt hat, werden die Ziele ermittelt und wie diese erreicht werden können. Bereits vor Ort gibt der Berater eine erste Einschätzung zu Fütterung, Management und dem aktuellen Zustand des Pferdes. Nach dem Termin wertet der Berater alle gesammelten Informationen aus. Der Energie- und Nährstoffbedarf des Pferdes wird ermittelt und der aktuellen Ration gegenübergestellt. Anschließend wird ein individueller Futterplan erstellt, der optimal auf die Bedürfnisse des Pferdes abgestimmt ist. Zusätzlich erhält der Klient ein detailliertes, schriftliches Beratungsprotokoll. Eine weitere Untersuchung erfolgt innerhalb von 7 Tagen oder je nach gebuchtem Programm in regelmäßigen Abständen. Dies dient der näheren Erläuterung zum Futterplan oder bei Problemen bei der Umsetzung (z.B. Futterverweigerung). Nähere Details sind der Beschreibung der jeweiligen Pakete auf der Website zu entnehmen.
  4. Ablauf der Online-Beratung: Die Beratungen werden online über die vereinbarte Online-Plattform durchgeführt. Ein Vorgespräch mit Anweisungen zum Sammeln der erforderlichen Informationen ist im Preis inbegriffen und dauert 15 Minuten. Solltest der Klient sich für eine Online-Futterberatung entscheiden, sendet der Berater dem Klienten einen umfassenden Anamnesebogen per Mail zu, welcher Fragen rund um Haltung, Fütterung, Verhalten, Training sowie akute und chronische Krankheiten des Pferdes beinhaltet. Sobald der Berater den vom Klienten ausgefüllten Fragebogen und alle weiteren relevanten Unterlagen (z.B. Befunde von Tierärzten oder anderen Therapeuten, Blutbilder, Heuanalysen etc.) erhalten hat, wertet der Berater alle gesammelten Informationen aus. Rückfragen, die sich daraus ergeben, werden gemeinsam telefonisch oder online besprochen. Der restliche Ablauf gestaltet sich wie bei einer Vor-Ort-Beratung.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
  1. Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. Eine Futterberatung ist in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten zielführend. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung, wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
  2. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Pferdes bestimmend sein.
  3. Der Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, das für ein ordnungsgemäßes Beratungsverhältnis erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Klient die Inhalte und Ansätze der Futterberatung verneint. Stellt sich innerhalb der Beratung heraus, dass der Klient unwahre Angaben zur Verfassung des Pferdes gemacht hat bzw. ärztliche Beratung notwendig ist, kann der Berater ebenso die Beratung einseitig beenden.
  4. Auch der Klient hat das Recht die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss schriftlich erfolgen. Bereits bezahlte Beratungssitzungen können, nach Ablauf des Widerrufrechts, nicht erstattet werden.
§ 4 Honorierung des Beraters
  1. Der Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Beraters aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder Verzeichnisse gelten nicht.
  2. Bei der Rechnung handelt es sich, wie ausgewiesen, um eine Vorkasse-Rechnung. Die Zahlung ist sofort, spätestens jedoch 7 Arbeitstage nach Rechnungsausstellung, fällig. Der Fütterungsplan wird nach Erhalt des jeweiligen Rechnungsbetrages erstellt.
  3. Der Berater ist berechtigt, bei Unmöglichkeit der Erbringung der Leistungspflicht aufgrund höherer Gewalt die vereinbarten Beratungstermine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Beraters, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Berater wird in diesem Fall in Absprache mit dem Klienten einen angemessenen Ersatztermin vorschlagen.
  4. Im Falle des § 3 Abs. 3 steht dem Klienten bei der vorzeitigen einseitigen Beendigung durch den Berater keine Erstattung zu.
  5. Bei einem vom Klienten nicht in Anspruch genommenem vereinbarten (Online-) Termin gilt die bezahlte Sitzung als geleistet. Dies trifft nicht zu, wenn der Klient den Termin mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn absagt (via E-Mail an info@equus-victu.com) oder er durch Krankheit bzw. einem Unfall unverschuldet an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Berater verlangt werden. Sollte das unverschuldete Nicht-Erscheinen häufiger als zwei Mal erfolgen, kann die entfallende Sitzung als abgeleistet gerechnet werden.
  6. Treten beim Berater oder Klienten technische Störungen auf, die das Online-Beratungsgespräch stören oder zum Abbruch zwingen, wird der Termin mindestens um die fehlende Zeit ersetzt.
§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
  1. Der Berater behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Gesprächsinhalte, deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
  2. § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
  3. § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen den Berater oder seiner Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  4. Der Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann die Gestattung der Einsicht in die Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
  5. Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über die Beratung verlangt, erstellt der Berater dieses kosten-, und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus der Beratung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel
  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters.